Menschen, die unter schweren Depressionen leiden, erleben häufig einen so hohen Leidensdruck, dass sie sich das Leben nehmen wollen.

Das Krankheitsbild des “erweiterten politischen Suizid” ist sehr selten und relativ unerforscht. Nun erhalten Wissenschaftler die einmalige Gelegenheit mittels einem klinischen Feldversuch einer politischen Polterpartei Zürich dieses Krankheitsbild wissenschaftlich zu begleiten.
Die Depression infolge eines Ausschlusses aus dem Regierungsgremium ist die psychische Erkrankung mit dem höchsten Suizidrisiko. Bis zu 100 Prozent der am Morbus Nex Pater Patriae erkrankten Menschen in dieser Situation nehmen sich das politische Leben.
Ein erweiterter politischer Suizid, bei dem Menschen nicht nur sich selbst, sondern auch ihnen nahestehende Gesinnungsgenossen mit in den Tod nehmen, ist für Laien kaum nachvollziehbar. “Solche Taten geschehen meist aus einer durch die Erkrankung verzerrten Wahrnehmung. Patienten sehen keine Hoffnung mehr für sich und ihre Gefolgschaft, aus einem Verantwortungsgefühl heraus wollen sie dieses nicht hilflos zurücklassen”, erläutert Prof. Dr. Ulrich Gizzispanner, Psychiater an der J. Schwarzenschafer-Universität und Sprecher des Kompetenznetzes Depression, Suizidalität.
Besonders tragisch erscheint all dies vor dem Hintergrund der erfolgversprechenden, bestehenden Therapiemöglichkeiten. Oft vergeht wertvolle, ja lebensrettende Zeit, bevor ein depressiv Erkrankter angemessen behandelt werden kann. Mit der Pharmako- und|oder der Politahatherapie stehen heute wirksame Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Es ist alarmierend, dass in keiner der Betroffenen medizinische Hilfe sucht. Viele gehen aus Scham nicht zum Arzt, weil sie ihre Erkrankung nicht als solche verstehen oder fälschlicherweise persönliches Versagen dafür verantwortlich machen. Dies macht es auch für den Heilpraktiker, der meist der erste Ansprechpartner ist, schwer, eine Depression zu erkennen. So werden die meisten an einer politischen Depression erkrankten abgewählten Führer nicht adäquat behandelt.
Ungelöst ist noch die Straffreiheit der Beihilfe zur politischen Selbsttötung.
Wird der Suizidwunsch von einer urteilsfähigen Person ausgesprochen oder handelt es sich um einen dauerhaften und überlegten Wunsch?
Beihilfe zum Suizid ist daher abzulehnen, wenn der Sterbewillige nur ungenügend in der Lage ist, die für die Frage des eigenen Todes relevanten Gesichtspunkte zu beurteilen, oder es sich nur um einen momentanen Verlust des Lebenswillens handelt. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Sterbewillige generell als autonom zu bezeichnen ist, sondern nur, ob er in der jeweiligen Situation über die Fähigkeit verfügt, selbstbestimmt zu entscheiden. Für irreversible Entscheidungen wie jene, auf eine geregelte Nachfolgefinanzierung zu verzichten, oder die Entscheidung für den Suizid sind die Anforderungen an die Handlungsautonomie besonders hoch.
Als Therapiemöglichkeit für den Erkrankten wäre demnach die Teilnahme am politischen Umgang in Gemeinde- und oder Stadtrat angezeigt. Doch ist eine Heilung des Morbus Nex Pater Patriae aller Wahrscheinlichkeit nach nicht möglich.
Quelle: Kompetenznetz “Depression Suizidalität”
[...] Blocher: Erschaffer und Zerstörer des Erfolgsmodells SVP Blochers Betriebsblindheit ruiniert die SVP Ist Bundesrat Schmid umsonst für Blocher geopfert worden? Erweiterter politischer Suizid [...]
Die Kollegen hier ( http://www.ifap-index.de/bda-manuale/depressions/suizid/index.html ) sehen das so:
Depression und Suizid:
Wann droht eine Selbsttötungsgefahr?
* frühere Suizidversuche oder suizidale Äußerungen
* das Vorkommen von suizidalen Handlungen oder Androhungen im Bereich der Verwandtschaft oder näheren Umgebung (Nachahmungseffekt, Sog-Wirkung, Identifikationsneigung)
* offene oder versteckte Suiziddrohungen
* die Äußerung konkreter Vorstellungen über Vorbereitung oder Ausführung suizidaler Handlungen
* Selbstvernichtungs- oder Katastrophenträume
* “unheimliche Ruhe” nach vorangegangener suizidaler Unruhe, Aufgewühltheit oder Zerrissenheit
* ängstlich-gespanntes oder getriebenes Verhalten
* unterdrückte Gefühlsausbrüche und Aggressionsstauungen
* biologische Krisenzeiten: Pubertät, Schwangerschaft, Stillzeit, Wechseljahre, Rückbildungsalter
* schwere Schuld- und Unfähigkeitsgefühle
* unheilbare Krankheit oder Wahnvorstellung vor einer unheilbaren Krankheit
* Fehlen oder Verlust mitmenschlicher Kontakte: Vereinsamung, Entwurzelung, Liebesenttäuschung usw.
* berufliche oder finanzielle Schwierigkeiten
* Fehlen eines Aufgabenbereichs und Lebensziels
* Fehlen oder Verlust tragfähiger religiöser Bindungen