Der Sozialmissbrauch der SVP

On 6. January 2008, in Aufregendes, klärendes, by dan

Dass sie lauthals schreiend, jeden noch so kleinlichen Sozialmissbrauch anprangert und ihn für ihren Wahlkampf, & zum Machtmissbrauch einsetzt, wurde jedem Bürger im Wahlkampf wirkungsvoll vor Augen geführt.

Was ihre stumpfsinnige Polemik und Populistenpolitik jedoch anrichtet, davon hört und liest man nicht viel!

Hier ein Fall wie er gerade zugetragen hat und der nun hunderten von Rentnern blüht!

Madame Lydia R, verwittwet ist 87, wohnt im Kanton Bern und bezieht eine AHV Rente sowie Ergänzungsleistungen, damit sie ein einigermassen erträgliches Dasein fristen zu kann. Wie das offenbar bei sehr vielen Rentnern heute gang und gäbe ist.

Lydia hat zeitlebens nicht eben auf der Sonnenseite des Lebens gestanden. Ihr Mann verstarb vor 20 Jahren an Krebs und hinterliess seiner angetrauten nichts. Keine Zusatzrente oder ein Vorsorge-Programm wie sich dies heute die Jungen ersparen können.

Lydia konnte sich also mehr Schlecht als Recht ihr überleben sichern. Ferien lagen nie drinn, das Wenige das ihr blieb legte sie auf ein Spartkonto um für das “Alter”, Unvorhergesehenes, den Krankenkassen Selbstbehalt von 10% und Ihre Beerdingung selber aufkommen zu können.

Diese Lebenseinstellung ist in dieser Generation weit verbreitet, selbst meine Mom lebt danach.

Bisher hat Lydia ihren Spargroschen korrekt versteuert. Nun belief sich der angeäuffnete Sparbetrag (nach 20 jahren Sparbemühens notabebe) auf CHF 26’000.-

Zuviel Vermögen, finden nun die Steuervögte des Kantons Bern (da ist die Limite 25000.-) und haben ihr eine Busse und Rückzahlung der Ergänzungsleistungen aufgebrummt. Einen Betrag von sage und schreibe 6000.- muss sie zurückbezahlen.

Gemäss Budget bezieht sie:

AHV Rente: 25620.- Ausgaben im Jahr (ohne Ergänzungsleistungen) 35684.- Fehlbetrag: -10064.-.
Lydia braucht für ihren Lebensbedarf 18140.-, für Krankenkasse 5400.-und Mietzins Fr.13200.-.
Nun muss sie bei ihrem Lebensbedarf sparen, KK und Mietzins sind fixe Kosten! Erganzungsleistung ist gestrichen…

Eine riesengrösse Schweinerei der Behörden, die sich nach Rückfrage auf die Sparbemühungen und Missbrauchsverhinderung beruft. Die SVP habe diese Massnahmen gefordert und die würden halt nun eben angewandt. Ein von der SVP lauthals geforderetes und durchgesetztes straffes Massnahmepaket.

Auf Kosten der Alten, Gebrechlichen und derer die sich nicht wehren können wird eine Politik gemacht die ich als schwachsinniges populistisches Machtgehabe einer idiotischen, elitären, braunen Blocherhörigen Nationalisten Truppe bezeichne.

Das, liebe WählerInnen der Schweizerischen Volkspartei, ist was wirklich passiert. Missbrauch der Politik. Missbrauch der Macht. Krieg den Hütten und Friede den Palästen.

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6 Responses to “Der Sozialmissbrauch der SVP”

  1. theddy says:

    Dafür bekommt der geschasste Eberle (notabene SVP) noch bis zum Juli seinen Lohn und dazu eine Abgangsentschädigung von einem Jahreslohn – zusammen Fr. 420’000.- Aber anzuprangern ist dann aber nach Lesart nicht “Sozialmissbrauch”, sondern “Sozialneid”.

  2. mousseman says:

    Irgendwo müssen Limiten gesetzt werden, und tendenziell ist das bei ‘runden’ Zahlen der Fall. EL ist wie Sozialhilfe zu verstehen, das Schweizer System nun mal darauf ausgelegt, nicht nur ein Umlagensystem zu sein, und das ist auch gut so.

    Abgesehen davon möchte ich gerne wissen, wie man auf 5900.- Krankenkassenprämien kommt, da muss sogar bei einer Franchise von 500.- noch massivst Sparpotential drin sein.

    Nein, das System ist nicht perfekt. Aber alles der SVP anzulasten ist verkehrt.

  3. dan says:

    @ theddy: genau das ists!
    @ MM; Das Problem ist viulschichtig. Dass eine Limite zu setzten ist, dagegen hat auch niemand etwas. Hier gehts darum dass die gute Lady jahrzehntelang sich jeden Rappen vom Munde abspart und auf die Seite legt. Hätte man ihr gesagt die Limite von 25’000.- dürfe nicht überschritten werden, hätte sie die 1’000.- für sich verputzt und nichts wärfe passiert.
    Die Schweinerei ist, dass man (notabene eben schon die SVP) ihr 6’000.- abknöpft und ihr die künftigen EL streicht. Das ist die Schweinerei! Eben wegen der SVP, die soviel Druck auf alle Sozialwerke macht. Blocher hat das veranlasst in den letzten 4 Jahren. Ihm und seinen schwachköfigen Geutreuen gebührt der Dank…

  4. Thommen says:

    “die ich als schwachsinniges populistisches Machtgehabe einer idiotischen, elitären, braunen Blocher hörigen Nationalisten Truppe bezeichne.”
    Sorry, aber eine solche Formulierung finde ich auch als “Linker” KRANK! Es bringt nichts, sich mit der Sprache auf die Ebene des Gegners zu verirren…
    Dass Sozialmissbrauch auch in den oberen Etagen der Konzerne stattfindet, sollte eher ein Thema sein!

  5. SVP-Hochstapler “Prof. DDDDr.” Paul E. Wittmer
    Pseudo-Wissenschaftler “PEWZ”
    Anwalt der keiner ist
    Präsident Stiftung
    ” We are the Future ” Foundation, Breitestrasse 28, CH-5734 Reinach AG
    verheiratet mit Margrit Wittmer-Graber
    Argenzipfel 455
    A-6883 Au / Bregenzerwald (Österreich)
    muss wegen gewerbsmässigem Betrug
    für 27 Monate ins Gefängnis

    Das Solothurner Obergericht hat den Hochstapler und Sozialhilfebetrüger Paul E. Wittmer unter anderem wegen gewerbsmässigem Betrug für schuldig befunden.
    Die Schadenssumme: eine Million Franken einzig im Kanton Solothurn (Stand 05.12.2007).

    Seine Masche zog er über Jahre hinweg durch: Paul E. Wittmer(-Zappa = falscher Name) …
    … Wegen mehrfacher Veruntreuung, Sachentziehung, Verstoss gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung und, was am meisten zählt, wegen gewerbsmässigem Betrug wurde er zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt.

    Hinzu kommen neben den Zivilforderungen von einer viertel Million Franken noch Prozesskosten von rund 55000 Franken.

    Quelle: Solothurner Tagblatt v. 24.08.2007

    Obergericht Kanton Solothurn, Strafkammer
    Urteil STAPA.2006.32 v. 16.08.2007

    Weitere Informationen betr. Wirtschaftskriminelle auf:

    http://hochstapler-paul-e-wittmer.blogspot.com/

    Begründetes Urteil STAPA.2006.32 (37 Seiten)
    http://picasaweb.google.de/Rechtsfallpewz/ObergerichtSolothurnUrteilSTAPA200632V16082007

    Note: WerterHerr Péteut. Ich habe ihren Kommentar gekürzt, da er mir zu lang erschien. Ihre Punke und das vollständige Dossier kann der geneigte Leser auf ihrem oben angegebenen Link weiterverfolgen.

  6. Inge Laukenmann says:

    Sozialmissbrauch in Deutschland legal .

    Wenn ein Hartz 4 Empfänger bei der Polizei Anzeige stellt sind die angezeigten Arbeitnehmer immer im Nachteil .

    Der Polizei interessiert es herzlich wenig ob Personen zu Unrecht Sozialleistungen bekommen ,aber wenn der Arbeiter einen Mucks sagt -wird dieser aussereinader genommen .
    Ein Kollege sagte mal im Geschäft -er unterlag vor Gericht gegen Hartz 4 Empfänger -wollte seine Geldschulden eintreiben ,er meinte wenn mir ein Hartz 4 Empfänger dumm kommt -Selbstjustiz .Auch vertritt er die Auffassung -im Freundeskreis kein Hartz 4 Empfänger -sobald in Kenntnis -Freundschaft sofort beendet .

    Zeitungsartikel zum Thema Sozialmissbrauch ist eine Farce-aber jeder weiss es ,es ist legal .

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