Recht auf Leben gilt nicht für Ausländer…

On 27. August 2007, in Uncategorized, by dan

… sie haben kein Recht auf willkürfreie Behandlung und Minarette werden auch verboten …»

Der Justizminister kritisiert das Völkerrecht, und alle Parteisoldaten der SVP geben ihm Recht!

Das Völkerrecht ist sehr umfangreich, so dass wir uns genauer anschauen müssen, wogegen die SVP mobil macht. Die SVP will die Menschenrechte abschaffen und völkisches Recht schaffen! Oder zumindest einen Teil davon, und zwar den wichtigsten: das Recht auf Leben!

Wenn etwas in Europa einheitlich gehandhabt wird, dann ist es die Wahrung dieses Rechts. Ein Recht, das uns der Staat unter keinen erdenklichen Umständen nehmen darf. Selbst dem bösartigsten Menschen darf sein Leben von niemandem rechtmässig genommen werden.
So explizit wird die Abschaffung von der SVP nicht gefordert; obwohl sich schon einige für die Todesstrafe stark machen.

Will die SVP will die Todesstrafe? Die Antwort ist ja.

Denn: darf ein krimineller Ausländer (sagen wir wegen Drogenhandels) ausgeschafft werden? Die Antwort ist schon heute: «Ja». Die Antwort ist aber «Nein», wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Ausländer in seinem Heimatland umgebracht werden wird; die Menschenrechte verbieten dies zum Glück (Art. 2 EMRK, Non-Refoulement-Prinzip) und die SVP wird dies nicht ändern können.
Weshalb die Verwahrungsinitiative nun von der SVP im Wahljahr ausgeschlachtet wird, ist nur mit Wähler-Missbrauch und Wählertäuschung zu erklären.

Der Bundesrat hat ja auch geschafft, die von ihm bekämpfte Alpen-Initiative zum Gewinn der Schweiz umzusetzen, obwohl diese auch klar gegen Völkerrecht verstiess (Diskriminierungsverbot).

Von Christoph Blocher kann wohl nicht erwartet werden, dass er die von ihm unterstützte Initiative unter Wahrung der Menschenrechte (Recht auf Leben) umsetzt; weshalb er zögert, ist pervers und entbehrt auch nicht der Ironie.

Das Völkerrecht hat übrigens nichts mit dem Bundesgerichtsentscheid zu tun, dass Einbürgerungsentscheide nicht willkürlich sein dürfen! Siehe Bundesverfassung (Art. 8 BV). Wenn die SVP der Willkür Tür und Tor öffnen will, dann kann Sie die Bundesverfassung wie folgt ändern (Art. 5 Abs. 5 nBV): «Recht auf Leben gilt nicht für Ausländer, diese haben auch kein Recht auf willkürfreie Behandlung und Minarette kriegt ihr auch nicht …»457401_12a504f7b6_m.jpeg

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4 Responses to “Recht auf Leben gilt nicht für Ausländer…”

  1. mousseman says:

    Und? Wer hierher kommt, soll sich benehmen. Ansonsten darf er zurück. Er muss es wissen, wenn er in seiner Heimat aufgeknüpft wird. Wenn der das nicht will, soll er selber aufpassen.

    Bei den Minaretten halt’ ich’s ein bisschen differenzierter: Wenn wir in Riad eine Kirche bauen können, die weitherum sichtbar ist, dann dürfen die Moslems hier auch Minarette bauen. Vorher nicht.

    Da die Saudis nicht nachgeben werden, sind wir da auch nicht in der Pflicht.

  2. admin says:

    @mousseman: Deine Sichtweise ist so simpel wie das Parteiprogramm der SVP. Nicht Zeitgemäss, völlig veraltet, gefährlich und nur dem dummen Schweizer plausibel. Die Welt ist nicht mehr so wie ihr sie gerne hättet. Dieser Zug ist weg.

  3. Bis zu einem gewissen Grad, muss ich mousseman Recht geben. Nicht das ich mich an einer Moschee stören würde, aber die Toleranz die den Muslimen in der Schweiz zuteil wird, sollte in den islamisch geprägten Länder, von den Muslimen gegenüber anderen Religionen eingefordert werden. Und zwar viel vehementer als heute üblich.
    Es ist bedauerlich, dass nicht stärker das Verbindende zwischen den Religionen hervorgehoben wird. Schliesslich ist Abraham unser aller Stammvater.
    Wie auch immer, Verbote und Gewalt bringen nichts ausser Aggressionen, aber gegen eine engagierte Auseinandersetzung, ist nichts einzuwenden, sondern sie dringend nötig.
    mousseman schreibt gern in andere Blogs, seine Meinung ist nicht unbedingt mehrheitsfähig, aber ich frage, warum er gerne in anderen Blogs seine Kommentare hinterlässt, aber seinen Gästen, diese Möglichkeit, nicht einräumt.

  4. Keller says:

    Es fehlt an neutralen Instanzen … an leistungsfähigen und unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitutionen.

    Menschenrechtsverletzungen geschehen wie bekannt auch in der Schweiz, werden auch von Schweizer Behörden und der Regierung ausgeübt und betreffen häufig die schwächsten Gruppen in unserer Gesellschaft.

    Leider wird das Wissen der Bevölkerung über ihre Rechte oftmals überschätzt. Sowohl bei der Bevölkerung wie auch bei denjenigen, die für die Umsetzung der Gesetze zuständig sind, ist Informations- und Bildungsarbeit dringst notwendig.

    Es kann nicht angehen, dass Abgestellte (Beamte, Amtsträger) bei Behörden und Polizei einem Bürger zu gehör geben von Menschenrechten (EMRK) haben wir noch nie etwas gehört, und die Bundesverfassung geht uns einen Dreck an, recht sei was der Betreffende jeweils an seinem Schreibtisch entscheidet.

    Wir brauchen Aufklärungskampagne, politische Bildung, welche die Menschen aufklärt, damit sie fähig werden frei zu entscheiden, und mithelfen können das Land mit Stolz nach vorn zu bringen.

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